RT Article T1 Blumenverkauf an Sonn- und Feiertagen, Urteil vom 15.07.1994 - 4 A 2091/93 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 32 SP 267 OP 273 LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 1998 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763453871 AB Leitsätze: Der Verkauf von Blumen und Zubehör ist an Sonn- und Feiertagen auf solche Pflanzen beschränkt, die nach Art und Aufmachung geeignet sind, als Geschenk oder Mitbringsel überreicht zu werden. Die Bestimmung des geschenküblichen Umfanges bereitet keine unüberwindbaren Hindernisse, wenn die Behörden von einer kleinlichen Handhabung absehen und nur in erkennbaren Missbrauchsfällen einschreiten. K1 Wirtschaft K1 Sonntagsheiligung K1 Rechtsprechung K1 Feiertagsregelung