Blumenverkauf an Sonn- und Feiertagen, Urteil vom 15.07.1994 - 4 A 2091/93

Leitsätze: Der Verkauf von Blumen und Zubehör ist an Sonn- und Feiertagen auf solche Pflanzen beschränkt, die nach Art und Aufmachung geeignet sind, als Geschenk oder Mitbringsel überreicht zu werden. Die Bestimmung des geschenküblichen Umfanges bereitet keine unüberwindbaren Hindernisse, wenn die B...

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企業作者: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (Author)
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語言:Undetermined language
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出版: ˜deœ Gruyter 1998
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, 卷: 32, Pages: 267-273
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 經濟
B 主日教規
B Feiertagsregelung
B 司法判決
實物特徵
總結:Leitsätze: Der Verkauf von Blumen und Zubehör ist an Sonn- und Feiertagen auf solche Pflanzen beschränkt, die nach Art und Aufmachung geeignet sind, als Geschenk oder Mitbringsel überreicht zu werden. Die Bestimmung des geschenküblichen Umfanges bereitet keine unüberwindbaren Hindernisse, wenn die Behörden von einer kleinlichen Handhabung absehen und nur in erkennbaren Missbrauchsfällen einschreiten.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946