Bescheid über Kirchensteuer in konfessionsverschiedener Ehe, Urteil vom 29.06.1994 - I R 132/93
Leitsätze: 1. Einer Kirche steht kein Besteuerungsrecht gegenüber Nichtmitgliedern zu. 2. Leben Eheleute in konfessionsverschiedener Ehe, so darf ein Bescheid über die evangelische Kirchensteuer nur an den evangelischen Ehegatten gerichtet werden. Wird ein entsprechender Bescheid auch an den römisch...
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格式: | Print 文件 |
语言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
出版: |
de Gruyter
1998
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1998, 卷: 32, Pages: 229-231 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
司法判决
B Kirchensteuerrecht B 税法 B Nordrhein-Westfalen B 教税 B 异族通婚 |
总结: | Leitsätze: 1. Einer Kirche steht kein Besteuerungsrecht gegenüber Nichtmitgliedern zu. 2. Leben Eheleute in konfessionsverschiedener Ehe, so darf ein Bescheid über die evangelische Kirchensteuer nur an den evangelischen Ehegatten gerichtet werden. Wird ein entsprechender Bescheid auch an den römisch-katholischen Ehegatten gerichtet, so ist er insoweit aufzuheben. 3. Die Klage eines römisch-katholischen Ehegatten mit dem Antrag, die evangelische Kirchensteuer gegenüber seinem evangelischen Ehegatten nur nach dessen Einkommen festzusetzen, ist mangels Beschwer unzulässig. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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