RT Article T1 Keine Verweigerung der Kirchensteuerzahlung aus Gewissensgründen, Urteil vom 27.01.2005 - III 174/03 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 47 SP 17 OP 21 LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 2009 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763493806 AB Das Kirchensteuerrechtsverhältnis wird durch die Kirchensteuerfestsetzung konkretisiert. Die Frage der persönlichen Kirchensteuerpflicht ist deshalb im Wege der Anfechtungsklage mit dem Ziel der Aufhebung der Kirchensteuerfestsetzung zu verfolgen. Für eine Feststellungsklage ist insoweit kein Raum. Auch gegenüber Kirchensteuer kann sich der Steuerpflichtige nicht auf eine Leistungsverweigerung aus Gewissensgründen (hier: wegen misswirtschaftlicher Verwendung) berufen. K1 Rechtsprechung K1 Kirchensteuerrecht K1 Gewissen