(2010). Kirche: Staatsleistungen können nicht einseitig gekündigt werden. Aktueller Dienst / Inland, 183, 1.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)"Kirche: Staatsleistungen Können Nicht Einseitig Gekündigt Werden." Aktueller Dienst / Inland 183 (2010): 1.
MLA-Zitierstil (8. Ausg.)"Kirche: Staatsleistungen Können Nicht Einseitig Gekündigt Werden." Aktueller Dienst / Inland, vol. 183, 2010, p. 1.
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