RT Article T1 Urteil vom 24.03.1999 - I R 124-97: Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaft (hier: jüdische Gemeinde) JF Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht VO 18 SP 1149 OP 1149 LA German PB Beck YR 1999 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763509095 AB 1. Artikel 4 Absatz I GG verbietet, als Grundlage für die Kirchensteuerpflicht eine kirchliche Mitgliedschaftsregelung heranzuziehen, die eine Person einseitig und ohne Rücksicht auf ihren Willen der Kirchengewalt unterwirft. 2. Wird die Mitgliedschaft nach innerkirchlichem Recht alleindurch Abstammung und Wohnsitz begründet, so ist der in den staatlichen Kirchensteuergesetzen verwendete Begriff "Kirchenangehöriger" (hier: § 3 Absatz I NW KiStG) verfassungskonform dahin zu interpretieren, dass kirchensteuerpflichtiges Kirchenmitgliednur sein kann, wer sich - sei es persönlich oder durch den gesetzlichen Vertreter - durch eine nach außen hin erkennbare Willensäußerung als der Religionsgemeinschaft zugehörig bekannt hat (Abgrenzung zu BVerwGE 21, Seite 330 = NJW 1965, Seite 1242). K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 222 K1 Mitgliedschaft K1 Religionsgemeinschaft K1 Kirchensteuer K1 Rechtsprechung K1 Deutschland