RT Article T1 Urteil vom 11.02.2000 - V ZR 271/99: Staatlicher Rechtsschutz in Kirchensachen: hier Klage einer Religionsgemeinschaft gegen ein Mitglied auf Unterlassen JF Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht VO 19 SP 963 OP 963 LA German PB Beck YR 2000 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763509141 AB Eine Kirchen- oder Religionsgemeinschaft (hier: jüdische Gemeinde) kann vor den staatlichen Gerichten ein Mitglied auf Unterlassung in Anspruch nehmen, auch wenn dazu innergemeinschaftliche Vorfragen (hier: zur Vertretung der Gemeinde) geklärt werden müssen. Ist die Vorfrage durch ein Schiedsgericht der Kirche oder Religionsgemeinschaft entschieden (hier: durch Einsetzung eines kommissarischen Vorstands), so sind die staatlichen Gerichte daran grundsätzlich gebunden K1 Rechtsschutz K1 Religionsgemeinschaft K1 Rechtsprechung K1 Deutschland