Beschluss vom 07.12.2009 - 1 LA 255/08: Lärmbelastung der Nachbarn durch islamisches Gebetshaus in einem allgemeinen Wohngebiet

Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn...

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Collectivité auteur: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Publié: Beck 2010
Dans: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Année: 2010, Volume: 23, Pages: 219
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Allemagne
B Mosquée
B Islam
B Jurisprudence
Description
Résumé:Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn das Vorhaben in einem nicht mehr als unerheblich anzusehenden Zeitraum für die beiden in die Nachtzeit fallenden Gebete aufgesucht werden soll/darf.
ISSN:0721-880X
Contient:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht