Beschluss vom 07.12.2009 - 1 LA 255/08: Lärmbelastung der Nachbarn durch islamisches Gebetshaus in einem allgemeinen Wohngebiet

Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn...

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Detalhes bibliográficos
Autor Corporativo: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
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Publicado em: Beck 2010
Em: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Ano: 2010, Volume: 23, Páginas: 219
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Islã
B Mesquita
B Jurisprudência
B Alemanha
Descrição
Resumo:Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn das Vorhaben in einem nicht mehr als unerheblich anzusehenden Zeitraum für die beiden in die Nachtzeit fallenden Gebete aufgesucht werden soll/darf.
ISSN:0721-880X
Obras secundárias:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht