RT Article T1 Beschluss vom 07.12.2009 - 1 LA 255/08: Lärmbelastung der Nachbarn durch islamisches Gebetshaus in einem allgemeinen Wohngebiet JF Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht VO 23 SP 219 OP 219 LA German PB Beck YR 2010 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763509516 AB Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn das Vorhaben in einem nicht mehr als unerheblich anzusehenden Zeitraum für die beiden in die Nachtzeit fallenden Gebete aufgesucht werden soll/darf. K1 Islam K1 Moschee K1 Rechtsprechung K1 Deutschland