Beschluss vom 07.12.2009 - 1 LA 255/08: Lärmbelastung der Nachbarn durch islamisches Gebetshaus in einem allgemeinen Wohngebiet
Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
Beck
2010
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In: |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Anno: 2010, Volume: 23, Pagine: 219 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Germania
B Islam B Giurisprudenza <motivo> B Moschea |
Riepilogo: | Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn das Vorhaben in einem nicht mehr als unerheblich anzusehenden Zeitraum für die beiden in die Nachtzeit fallenden Gebete aufgesucht werden soll/darf. |
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ISSN: | 0721-880X |
Comprende: | Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
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