Beschluss vom 07.12.2009 - 1 LA 255/08: Lärmbelastung der Nachbarn durch islamisches Gebetshaus in einem allgemeinen Wohngebiet

Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn...

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Ente Autore: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Autore)
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Lingua:Tedesco
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Pubblicazione: Beck 2010
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Anno: 2010, Volume: 23, Pagine: 219
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Germania
B Islam
B Giurisprudenza <motivo>
B Moschea
Descrizione
Riepilogo:Ein islamisches Gebetshaus kann in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zugelassen werden, wenn seine mit ihm typischerweise zur Nachtzeit verbundenen Auswirkungen dem Gebietscharakter widersprechen. Das kommt auch bei Berücksichtigung der grundgesetzlich verbürgten Religionsfreiheit in Betracht, wenn das Vorhaben in einem nicht mehr als unerheblich anzusehenden Zeitraum für die beiden in die Nachtzeit fallenden Gebete aufgesucht werden soll/darf.
ISSN:0721-880X
Comprende:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht