Zuschüsse für Schwangerenberatungsstellen. Entscheidung vom 25.01.2006 - Vf. 14-VII-02

Die Regelungen des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes, nach denen Beratungsstellen, die - wie die der katholischen Kirche - keine Beratungsbescheinigungen ausstellen, öffentliche Zuschüsse und Zuweisungen nicht erhalten, verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Bayern, Verfassungsgerichtshof (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2009
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2009, Band: 48, Seiten: 24-45
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Lebensschutz
B Staatskirchenrecht
B Schwangerschaftsberatung
B Schwangerschaftsabbruch
B Verfassungsrecht
B Schwangerschaftskonfliktberatung
B Rechtsprechung
B Gesetz
B Vermögensrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Regelungen des Bayerischen Schwangerenberatungsgesetzes, nach denen Beratungsstellen, die - wie die der katholischen Kirche - keine Beratungsbescheinigungen ausstellen, öffentliche Zuschüsse und Zuweisungen nicht erhalten, verstoßen nicht gegen die Bayerische Verfassung
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946