Körperschaftsstatus einer neugegründeten jüdischen Kultusgemeinde. Urteil vom 14.07.2008
Leitsatz: Eine jüdische Kultusgemeinde, die im Jahre 1999 in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins neben der bereits bestehenden Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg (jetzt Landesverband der Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg K.d.ö.R.) gegründet wurde, kann ihren Status als Körperschaft öffentl...
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Veröffentlicht: |
de Gruyter
2012
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2012, Band: 52, Seiten: 25-31 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Anerkennung
B Rechtsstellung B Rechtsprechung B Körperschaft des öffentlichen Rechts B Judentum B Anforderung |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Eine jüdische Kultusgemeinde, die im Jahre 1999 in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins neben der bereits bestehenden Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg (jetzt Landesverband der Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg K.d.ö.R.) gegründet wurde, kann ihren Status als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht darauf stützen, dass sie sich satzungsgemäß in Übereinstimmung mit jüdisch-orthodoxen Glaubensinhalten befinde, die vor 1938 von den zum Halberstädter Verband gehörigen Synagogengemeinde in Brandenburg gepflegt wurden. Der Körperschaftsstatus kann einer solchen Neugründung nur auf der Grundlage eines entsprechenden Antrages verliehen werden |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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