Erweitertes Führungszeugnis

Die Verlautbarung enthält eine Anordnung des Bischofs, dass alle inkardinierten Kleriker, sowie ortsansässige Ordensangehörige und Kleriker der bischöflichen Personalkammer ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben.

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Hanke, Gregor Maria 1954- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Bischöfliches Ordinariat 2012
In: Pastoralblatt
Jahr: 2012, Band: 159, Heft: 2, Seiten: 33
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Prävention
B Führungszeugnis
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 29
B Leumund
B Missbrauch
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Verlautbarung enthält eine Anordnung des Bischofs, dass alle inkardinierten Kleriker, sowie ortsansässige Ordensangehörige und Kleriker der bischöflichen Personalkammer ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen haben.
Enthält:Enthalten in: Katholische Kirche. Diözese Eichstätt, Pastoralblatt