RT Article T1 Namensnennung eines MfS-Mitarbeiters in einer Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR". Versäumnisurteil vom 24.03.2010 - 1 O 1275/08 JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 55 SP 170 OP 185 A1 LG Zwickau LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 2014 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763592278 AB Leitsatz: Frühere inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR müssen es zumindst bei einer herausgehobenen Tätigkeit dulden, dass sowohl ihre Namen als auch ihre Tätigkeiten im Rahmen einer sachlichen, der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglichen Darstellung (hier: Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR") genannt werden K1 Menschenwürde K1 Menschenrecht K1 Namensrecht K1 Deutschland : DDR K1 Rechtsprechung