RT Article T1 Päpstliche Kinderschutzkommission erhält Statuten JF L' osservatore romano VO 20 IS 45 SP 12 OP 12 LA German YR 2015 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763652491 AB Rund ein Jahr nach Gründung der Päpstlichen Kinderschutzkommission sind nun deren Statuten in Kraft getreten. Die Kommission hat beratende Funktion und soll Vorschläge zum besseren Schutz von Minderjährigen und gefährdeten Erwachsenen vor sexuellem Missbrauch im kirchelichen Raum erarbeiten. Die Kommission hat maximal 18 Mitglieder. Vorgesehen sind zwei Tagungen pro Jahr K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1395, §2 K1 Sexueller Missbrauch K1 Minderjähriger K1 Kind K1 Jugend K1 Kindeswohl