Päpstliche Kinderschutzkommission erhält Statuten

Rund ein Jahr nach Gründung der Päpstlichen Kinderschutzkommission sind nun deren Statuten in Kraft getreten. Die Kommission hat beratende Funktion und soll Vorschläge zum besseren Schutz von Minderjährigen und gefährdeten Erwachsenen vor sexuellem Missbrauch im kirchelichen Raum erarbeiten. Die Kom...

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Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: 2015
In: L' osservatore romano <Città del Vaticano>
Jahr: 2015, Band: 20, Heft: 45, Seiten: 12
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Sexueller Missbrauch
B Minderjähriger
B Kindeswohl
B Kind
B Jugend
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1395, §2
Beschreibung
Zusammenfassung:Rund ein Jahr nach Gründung der Päpstlichen Kinderschutzkommission sind nun deren Statuten in Kraft getreten. Die Kommission hat beratende Funktion und soll Vorschläge zum besseren Schutz von Minderjährigen und gefährdeten Erwachsenen vor sexuellem Missbrauch im kirchelichen Raum erarbeiten. Die Kommission hat maximal 18 Mitglieder. Vorgesehen sind zwei Tagungen pro Jahr
ISSN:0391-688X
Enthält:Enthalten in: L' osservatore romano