Privatrechtliche Gestaltungsmittel des kirchlichen Arbeitgebers

Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG: 1. Religionsgesellschaften verfügen nicht über die Rechtsmacht, eine normative Wirkung ihrer Regelungen auch im privaten Arbeitsverhältnis anzuordnen. Wählen sie die privatrechtliche Ausgestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse, stehen ihnen auch n...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 2015
In: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht <München>
Jahr: 2015, Band: 21, Seiten: 1328
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Arbeitsrecht
B Rechtsprechung
B Arbeitsverhältnis