BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 2.7.2015 - 1 BvR 1312/13: Keine Eintragung der Religionszugehörigkeit zum Islam in das Geburtenregister

Die Vorschriften des § 21 I Nr. 4 und des § PSTG § 27 PSTG § 27 Absatz III Nr. PSTG § 27 Nummer 5 PStG, die die Aufnahme der rechtlichen Zugehörigkeit des Kindes zu einer Religionsgemeinschaft in das Geburtenregister nur dann vorsehen, wenn es sich bei der Religionsgemeinschaft um eine Körperschaft...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 2016
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Jahr: 2016, Band: 3, Seiten: 135-136
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Mitgliedschaft
B Rechtsprechung
B Körperschaft des öffentlichen Rechts
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Vorschriften des § 21 I Nr. 4 und des § PSTG § 27 PSTG § 27 Absatz III Nr. PSTG § 27 Nummer 5 PStG, die die Aufnahme der rechtlichen Zugehörigkeit des Kindes zu einer Religionsgemeinschaft in das Geburtenregister nur dann vorsehen, wenn es sich bei der Religionsgemeinschaft um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, halten einer verfassungsrechtlichen Prüfung - jedenfalls auf der Grundlage des Vorbringens im konkreten Verfassungsbeschwerdeverfahren - stand. (Leitsatz der Redaktion)
ISSN:0721-880X
Enthält:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht