RT Article T1 Kopftuchverbot während der Arbeitszeit als mittelbare Diskriminierung, Urteil vom 27.3.2018 - 7 Sa 304/17 JF Kirche & Recht VO 24 SP 298 OP 298 A1 LAG Nürnberg LA German PB Berliner Wissenschafts-Verlag YR 2018 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763662675 AB Das Verbot, während der Arbeitszeit aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen, stellt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne des § 3 Absatz 2 AGG dar. Darüber hinaus beeinträchtigt das Kopftuchverbot die Religionsfreiheit im Sinne des Art. 4 GG. Insofern hat eine Abwägung mit den sich aus Art. 12 und 2 GG ergebenden Grundrechten des Arbeitgebers zu erfolgen. Bei der Auslegung des § 106 GewO steht Gemeinschaftsrecht der Anwendung der Grundrechte nach dem Grundgesetz nicht entgegen. (Amtlicher Leitsatz) K1 Staatskirchenrecht K1 Arbeitsrecht K1 Kopftuch K1 Rechtsprechung