Gericht stärkt innerkirchliche Meinungsfreiheit

Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit hat das höchste kirchliche Arbeitsgericht zugunsten der Rechte der Mitarbeitervertretungen entschieden. Anlass war ein Rechtsstreit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) um eine kritische Meinungsäußerung

Salvato in:  
Dettagli Bibliografici
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Tedesco
Verificare la disponibilità: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Pubblicazione: KNA 2015
In: Aktueller Dienst / Inland
Anno: 2015, Volume: 262, Pagine: 4
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Rappresentanza del personale
B Tribunale del lavoro
B Giudizio
B Kirchliches Arbeitsgericht
B Personale
B Libertà d'opinione
B Diocesi
B Trier
Descrizione
Riepilogo:Im Streit um die innerkirchliche Meinungsfreiheit hat das höchste kirchliche Arbeitsgericht zugunsten der Rechte der Mitarbeitervertretungen entschieden. Anlass war ein Rechtsstreit zwischen dem Bistum Trier und seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) um eine kritische Meinungsäußerung
Comprende:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland