RT Article T1 Geräuschebelästigung durch nächtliches Zeitschlagen einer Kirchturmuhr. Urteil vom 14.2.2012 (1 S 72/11) JF Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946 VO 59 SP 104 OP 109 A1 LG Offenburg LA Undetermined PB ˜deœ Gruyter YR 2016 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763683699 AB Leitsatz: Wer sich in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis in der Nähe einer vorhandenden Immissionsquelle (hier: Kirchturm mit Uhr) ansiedelt, hat den daraus entstehenden Konflikt mitverschuldet und ist daher jedenfalls zur Duldung derjenigen Immissionen verpflichtet, die sich im Rahmen der maßgeblichen Grenzwerte halten. Bei Prüfung der Zumutbarkeit des nächtlichen Zeitschlags einer Kirchturmuhr ist anhand der Einzeltöne zu beurteilen, ob die Werte der TA Lärm überschritten sind. K1 Rechtsprechung K1 Glockenläuten K1 Beschwerde