Betriebsübergang auf einen nichtkrichlichen Arbeitgeber. Urteil vom 24.2.2012 (6 Sa 1943/11)

Leitsatz: Wird ein Betrieb des Diakonischen Werks auf einen nichtkirchlichen Erwerber übertragen, sind aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die AVR in ihrer jeweils gültigen Fassung auch deren spätere Änderungen und Ergänzungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich verbindlich....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Berlin, Landesarbeitsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 2016, Band: 59, Seiten: 159-162
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Arbeit
B Rechtsprechung
B Arbeitsverhältnis
B AVR
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Wird ein Betrieb des Diakonischen Werks auf einen nichtkirchlichen Erwerber übertragen, sind aufgrund arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf die AVR in ihrer jeweils gültigen Fassung auch deren spätere Änderungen und Ergänzungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich verbindlich.
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946