RT Article T1 Mehrzahl der Justizminister: Kinderehen nur im Härtefall ab 16 JF Aktueller Dienst / Inland VO 222 SP 10 OP 10 LA German PB KNA YR 2016 UL https://www.ixtheo.de/Record/1763690253 AB Die Justizminister von Bund und Ländern sind sich über ein grundsätzliches Verbot von Kinderehen einig. Die meisten Minister sprechen sich aber zugleich dafür aus, in Härtefällen auch Ehen anzuerkennen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden K1 Katholische Kirche : Codex iuris canonici : 1983 : can. 1083 K1 Kind K1 Minderjähriger K1 Ehe K1 Politik