The Basis of the Right of Defence

Grocholewski schließt mit zwei Konklusionen: 1. Wenn man in der kirchlichen Rechtsordnung vom Recht auf Verteidigung spricht, kann man das Konzept von der Menschenwürde und der Personalität so, wie sie im Licht des Evangeliums auftauchen, nicht außer Acht lassen, ebensowenig andere Wahrheiten und fu...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Grocholewski, Zenon 1939-2020 (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Italienisch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Maltese Ecclesiastical Tribunal 2006
In: Forum. A Review of Canon Law and Jurisprudence. Volume 17
Jahr: 2006, Seiten: 339-360
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Prozessrecht
B Menschenrecht
B Menschenwürde
B Recht auf Verteidigung
Beschreibung
Zusammenfassung:Grocholewski schließt mit zwei Konklusionen: 1. Wenn man in der kirchlichen Rechtsordnung vom Recht auf Verteidigung spricht, kann man das Konzept von der Menschenwürde und der Personalität so, wie sie im Licht des Evangeliums auftauchen, nicht außer Acht lassen, ebensowenig andere Wahrheiten und fundamentale Werte des Glaubens insbesondere im Blick auf die Natur der Kirche, das theologische Konzept der Gerechtigkeit und die Natur der Ehe. 2. Kanonisches Recht und kanonistische Praxis erscheinen in der Wirklichkeit gegründet auf das Evangelium und die Tradition, in so weit wie sie vom kirchlichen Lehramt ausgelegt wird
Enthält:Enthalten in: Maltese Ecclesiastical Tribunal, Forum. A Review of Canon Law and Jurisprudence. Volume 17