Neufassung des § 218 StGB: zur ethischen Beurteilung
Der Verfasser diskutiert aus der Sicht eines Befürworters der Fristenlösung die 1992 erfolgte Neufassung der §§ 218-219 StGB, die eine "Fristenregelung mit Beratungspflicht" vorsieht. Den Ausführungen geht eine knappe Darstellung der im Gesetz vorgesehenen Situationen voraus. Der Autor zei...
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Tipo di documento: | Stampa Articolo |
Lingua: | Tedesco |
Verificare la disponibilità: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Pubblicazione: |
Herder
1992
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In: |
Stimmen der Zeit <Freiburg, Breisgau>
Anno: 1992, Volume: 210, Fascicolo: 9, Pagine: 603-612 |
Notazioni IxTheo: | SB Diritto canonico |
Altre parole chiave: | B
Consulenza per gravidanza conflittuale
B Interruzione volontaria di gravidanza <motivo> B Gravidanza |
Riepilogo: | Der Verfasser diskutiert aus der Sicht eines Befürworters der Fristenlösung die 1992 erfolgte Neufassung der §§ 218-219 StGB, die eine "Fristenregelung mit Beratungspflicht" vorsieht. Den Ausführungen geht eine knappe Darstellung der im Gesetz vorgesehenen Situationen voraus. Der Autor zeigt zunächst die Begründung des neuen Gesetzes auf, um dann mögliche Fragestellungen und Einwände zu berücksichtigen. In weiteren Klärungen wendet er sich schließlich der moralischen Bewertung - auch seitens der Kirche - zu. Sein Fazit lautet, eine Beratung einer Schwangeren in einer Konfliktsituation sei oftmals das wirksamste Mittel, durch Bereitstellung von Hilfen eine Abtreibung zu verhindern und eine positive Einstellung zum Kind zu schaffen; eine Strafandrohung hingegen wirke kontraproduktiv, da Abtreibungswillige u. U. von vornherein in der Heimlichkeit verbleiben |
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ISSN: | 0039-1492 |
Comprende: | In: Stimmen der Zeit |