Vom Grundstatut zum Gemeinstatut aller Gläubigen: ein Beitrag zur kirchlichen Rechtssprache

Aymans analysiert die cann. 208-223. Beim Nachzeichnen der Entstehungsgeschichte berücksichtigt er zwei Entwicklungsstränge, nämlich die Reformarbeiten am CIC und die Arbeiten an der "Lex Ecclesiae Fundamentalis". In seiner Auswertung betont er die Unterscheidung zwischen Menschenrechten u...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Aymans, Winfried 1936-2023 (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Pustet 1994
In: Iuri canonico promovendo
Jahr: 1994, Seiten: 3- 22
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 208-223
B Christgläubige
B Grundrecht
B Christfedeles
Beschreibung
Zusammenfassung:Aymans analysiert die cann. 208-223. Beim Nachzeichnen der Entstehungsgeschichte berücksichtigt er zwei Entwicklungsstränge, nämlich die Reformarbeiten am CIC und die Arbeiten an der "Lex Ecclesiae Fundamentalis". In seiner Auswertung betont er die Unterscheidung zwischen Menschenrechten und Christenrechten im innerkirchlichen Bereich. Der Konvergenzpunkt zwischen den Menschenrechten und dem Kirchenrecht ist in dem Menschenrecht der Religionsfreiheit gegeben. Der Verfasser empfiehlt statt der herkömmlichen Redeweise von "Grundrechten und Grundpflichten" besser von "kirchlichen Gemeinrechten und Gemeinpflichten" zu sprechen. Diese wiederum will er unter dem Begriff "Gemeinstatut aller Gläubigen" zusammenfassen
ISBN:3791714333
Enthält:In: Iuri canonico promovendo