Die kirchlichen Privatschulen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Normen über das Schulwesen
In Art. 7 Abs. 4 GG ist die Privatschulfreiheit im umfassenden Sinne garantiert. Privatschulen bedürfen jedoch als Ersatzschulen staatlicher Genehmigung, unterstehen der Landesgesetzgebung und der Staatsaufsicht (Art. 7 Abs. 1; 4 GG), diese gilt ebenso für kirchliche Privatschulen. Der Autor untersu...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Duncker u. Humblot
1989
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In: |
Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft
Jahr: 1989, Seiten: 665 - 677 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Schule
B Privatschule B Schulrecht B Kirchliche Schule |
Parallele Ausgabe: | Nicht-Elektronisch
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Zusammenfassung: | In Art. 7 Abs. 4 GG ist die Privatschulfreiheit im umfassenden Sinne garantiert. Privatschulen bedürfen jedoch als Ersatzschulen staatlicher Genehmigung, unterstehen der Landesgesetzgebung und der Staatsaufsicht (Art. 7 Abs. 1; 4 GG), diese gilt ebenso für kirchliche Privatschulen. Der Autor untersucht, ob es einen aus dem GG ableitbaren Anspruch auf Subventionierung der Privatschulen gibt |
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ISBN: | 3428067592 |
Enthält: | In: Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft
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