Die kirchlichen Privatschulen im Rahmen der verfassungsrechtlichen Normen über das Schulwesen

In Art. 7 Abs. 4 GG ist die Privatschulfreiheit im umfassenden Sinne garantiert. Privatschulen bedürfen jedoch als Ersatzschulen staatlicher Genehmigung, unterstehen der Landesgesetzgebung und der Staatsaufsicht (Art. 7 Abs. 1; 4 GG), diese gilt ebenso für kirchliche Privatschulen. Der Autor untersu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Starck, Christian 1937- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Duncker u. Humblot 1989
In: Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft
Jahr: 1989, Seiten: 665 - 677
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Schule
B Privatschule
B Schulrecht
B Kirchliche Schule
Parallele Ausgabe:Nicht-Elektronisch
Beschreibung
Zusammenfassung:In Art. 7 Abs. 4 GG ist die Privatschulfreiheit im umfassenden Sinne garantiert. Privatschulen bedürfen jedoch als Ersatzschulen staatlicher Genehmigung, unterstehen der Landesgesetzgebung und der Staatsaufsicht (Art. 7 Abs. 1; 4 GG), diese gilt ebenso für kirchliche Privatschulen. Der Autor untersucht, ob es einen aus dem GG ableitbaren Anspruch auf Subventionierung der Privatschulen gibt
ISBN:3428067592
Enthält:In: Staat, Kirche, Wissenschaft in einer pluralistischen Gesellschaft