Kultusgesetzgebung quo vadis: die Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich

Ein zentraler Begriff des österreichischen Religionsrechts ist die "anerkannte" Kirche und Religionsgemeinschaft mit öffentlich-rechtlicher Stellung, Anknüpfungspunkt für die vilefältige Berücksichtigung im österreichischen Recht. Vorliegender Beitrag untersucht die Entwicklung des "A...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Kalb, Herbert 1957- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Schöningh 2008
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Jahr: 2008, Band: 177, Heft: 1, Seiten: 96-130
normierte Schlagwort(-folgen):B Österreich / Religionsgemeinschaft / Körperschaft des öffentlichen Rechts / Gesetzgebung / Österreich / Religion / Recht
IxTheo Notationen:KBB Deutsches Sprachgebiet
SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Staatskirchenrecht
B Anerkennungsgesetz
B Religion
B Österreich
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Ein zentraler Begriff des österreichischen Religionsrechts ist die "anerkannte" Kirche und Religionsgemeinschaft mit öffentlich-rechtlicher Stellung, Anknüpfungspunkt für die vilefältige Berücksichtigung im österreichischen Recht. Vorliegender Beitrag untersucht die Entwicklung des "Anerkennungsrechts", dessen Privilegierungen und Dskriminierungen durch die Erweiterung zu einem zweistufigen Verfahren noch verschärft wurden. Dieser "Diskriminierungsbefund" wurde in der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 31.07.2008 bestätigt und muss in der Umsetzung zu einer Neuorientierung des Anerkennungsrechtes auf der Basis grundrechtlicher Gewährleistungen des Art. 9 EMRK führen.
ISSN:0003-9160
Enthält:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht