Papal resignation

Geschrieben im unmittelbaren Kontext des hohen Alters Pauls VI. untersucht der Artikel die 10 historischen Präzedenzfälle von Papstabdankungen, um zu dem Schluss zu kommen, dass allein Cölestin V. wirklich abgedankt hat. Diese Abdankung bewirkte eine theologische Debatte in der Zeit seines Nachfolge...

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Main Author: Granfield, Patrick -2014 (Author)
Format: Print Article
Language:English
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Published: School of Canon Law, The Catholic University of America 1978
In: The jurist
Year: 1978, Volume: 38, Issue: 1/2, Pages: 118-131
IxTheo Classification:KCB Papacy
RB Church office; congregation
SB Catholic Church law
Further subjects:B Pope
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 332, §2
B Relinquishment of office
B Resignation from office
Description
Summary:Geschrieben im unmittelbaren Kontext des hohen Alters Pauls VI. untersucht der Artikel die 10 historischen Präzedenzfälle von Papstabdankungen, um zu dem Schluss zu kommen, dass allein Cölestin V. wirklich abgedankt hat. Diese Abdankung bewirkte eine theologische Debatte in der Zeit seines Nachfolgers Bonifaz'VIII., die zu dem Schluss kam, dass es für einen Papst möglich ist, zum Nutzen der Kirche abzudanken, auch wenn dies nur selten vorkommt. Den can. 221 CIC/1917 (=can. 332.2 CIC/1983) kommentierend, meint der Verfasser, dass der Codex die Möglichkeit einer Papstabdankung als selbstverständlich betrachtet. Der Canon behauptet das Recht des Papstes, unabhängig von der Erlaubnis oder Annahme durch eine andere Person abdanken zu können, wobei es ein freier und ungezwungener Akt sein muss, der hinreichend der Kirche kundgemacht werden muss
ISSN:0022-6858
Contains:In: The jurist