Une chancellerie après Vatican II

Vor dem II. Vaticanum war das Amt des Kanzlers (und des möglichen Vize-Kanzlers) ein ruhiges und glanzloses Amt. Nach dem II. Vaticanum macht ihnen die Vielzahl pastoraler Aktivitäten (und Einrichtungen) in jeder Gemeinde Probleme. Kanzler müssen das Recht harmonisieren und bei der Caritas helfen: S...

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Bibliographic Details
Main Author: Hamel, Jean Robert (Author)
Format: Print Article
Language:French
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Published: Peeters 1978
In: Studia canonica
Year: 1978, Volume: 12, Issue: 1, Pages: 81-91
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Diocese
B Chancellor
B Administration
B Codexreform
B Pastoral
Description
Summary:Vor dem II. Vaticanum war das Amt des Kanzlers (und des möglichen Vize-Kanzlers) ein ruhiges und glanzloses Amt. Nach dem II. Vaticanum macht ihnen die Vielzahl pastoraler Aktivitäten (und Einrichtungen) in jeder Gemeinde Probleme. Kanzler müssen das Recht harmonisieren und bei der Caritas helfen: Streitigkeiten müssen geschlichtet werden, Entscheidungen erklärt und gerechtfertigt werden. Zwar werden einige pastorale Aktivitäten von interdiözesanen, nationalen oder internationalen Einrichtungen geleitet, aber das verlangt auch zusätzliche Informationen und Konsultationen. Das II. Vaticanum. lehrt, dass es keinen Gegensatz geben könne zwischen kanonischem Recht und pastoralen Aktivitäten, praktische Lösungen werden aber nicht gegeben. Es steht zu hoffen, dass "Vicariae Potestatis in Urbe" (06.01.1977) Anwendung findet in allen Diözesen und dass sowohl Kanonisten als auch die Leiter pastoraler Aktivitäten einen Modus vivendi der Zusammenarbeit finden ohne Engstirnigkeit und antijuridische Haltung. Vgl.: CLAbs 41/1979 34
ISSN:0039-310X
Contains:In: Studia canonica