Arbeitszeitrecht in der Anwaltschaft

Der EuGH hat mit Urteil vom 14.5.2019 (NJW 2019, 1861) darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die volle Wirksamkeit der RL 2003/88/EG (Arbeitszeit-RL) und der darin enthaltenen Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten zu gewährleisten. Sie müssen deshalb Arbeitgeber verpflichten...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
VerfasserInnen: Willemsen, Heinz Josef 1953- (VerfasserIn) ; Oberthür, Nathalie 1971- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 2020
In: Neue juristische Wochenschrift
Jahr: 2020, Band: 73, Heft: 25, Seiten: 1761-1767
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Arbeitsrecht
Beschreibung
Zusammenfassung:Der EuGH hat mit Urteil vom 14.5.2019 (NJW 2019, 1861) darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die volle Wirksamkeit der RL 2003/88/EG (Arbeitszeit-RL) und der darin enthaltenen Höchstarbeits- und Mindestruhezeiten zu gewährleisten. Sie müssen deshalb Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
ISSN:0341-1915
Enthält:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift