Verwaltunsgvereinbarung über die Erteilung des katholischen Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen (betr. Vorpommern)

Die Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Erzbistum Berlin sowie dem Bischöflichen Amt Schwerin geht davon aus, dass der katholische Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach ist. Daher wird er grundsätzlich in der Schule erteilt. Wenn der Religionsunterricht aus schul...

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主要作者: Bischöfliches Amt Schwerin (Author)
企业作者: Katholische Kirche, Erzdiözese Berlin, Erzbischof, 1994-2011 : Sterzinsky (Author)
格式: Print 文件
语言:Undetermined language
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出版: Verlag d. Klerusverb. 1995
In: Pfarramtsblatt
Year: 1995, 卷: 68, Pages: 72-74
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 标准
B Berlin
B Hamburg
B 特别法
B 宗教课程
实物特征
总结:Die Vereinbarung zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Erzbistum Berlin sowie dem Bischöflichen Amt Schwerin geht davon aus, dass der katholische Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach ist. Daher wird er grundsätzlich in der Schule erteilt. Wenn der Religionsunterricht aus schulorganisatorischen Gründen oder aufgrund der historisch gewachsenen Situation nicht in den Räumen der Schule stattfindet, dann wird das Fach gleichwohl unter schulischen Bedingungen unterrichtet, womit das staatliche Aufsichtsrecht weiterhin maßgebend bleibt
ISSN:0948-6224
Contains:Enthalten in: Pfarramtsblatt