Urteil vom 15.12.1993 - M 7 K 363/93

Der ausschließlich auf die "Lebensregeln" des Ordens gestützte Klageanspruch eines ausgeschiedenen Ordensangehörigen auf Nachversicherung und Übergangshilfe bzw. Abfindung ist dem innerkirchlichen Bereich zuzuordnen und kann nicht als Akt öffentlicher Gewalt angesehen werden (vgl. AKathKR...

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Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
In: Kirche & Recht
Jahr: 1995, Band: 1, Heft: 1, Seiten: 61
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Rechtsprechung
B Sozialversicherung
Beschreibung
Zusammenfassung:Der ausschließlich auf die "Lebensregeln" des Ordens gestützte Klageanspruch eines ausgeschiedenen Ordensangehörigen auf Nachversicherung und Übergangshilfe bzw. Abfindung ist dem innerkirchlichen Bereich zuzuordnen und kann nicht als Akt öffentlicher Gewalt angesehen werden (vgl. AKathKR 162 (1993), 567)
Beschreibung:= [Fach] 985, S. 5
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht