Müssen sozial-caritative Orden für den Lebensunterhalt ihrer "Haustöchter/Hauskinder" aufkommen?

Der Beitrag des Autors ist ein Gutachten anhand eines realen Prozesses vor den OVG Berlin. Wenn ein so genanntes "Hauskind" heimmäßig betreut werden muss, kann dann die Ordensgemeinschaft herangezogen werden, um Leistungen der Sozialhilfe entbehrlich zu machen? Der Autor untersucht kirchen...

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主要作者: Hegemann, Bernward (Author)
格式: Print Article
語言:German
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: Dt. Ordensobernkonferenz 1983
In: Ordenskorrespondenz
Year: 1983, 卷: 24, Pages: 436-447
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Lebensunterhalt
B Ordensinstitut
B Unterhaltspflicht
實物特徵
總結:Der Beitrag des Autors ist ein Gutachten anhand eines realen Prozesses vor den OVG Berlin. Wenn ein so genanntes "Hauskind" heimmäßig betreut werden muss, kann dann die Ordensgemeinschaft herangezogen werden, um Leistungen der Sozialhilfe entbehrlich zu machen? Der Autor untersucht kirchenrechtliche Fragen: 1. Verhältnis zwischen Kongregation und sie vertretende GmbH; 2. Das Apostolat der Kongregation in finanzieller Hinsicht; 3. Die klösterliche Struktur als kostensparender Faktor der vom Kloster getragenen Einrichtungen; 4. Aussagen der Bilanz; 5. Auffällige Besonderheiten des konkreten Verfahrens
ISSN:1867-4291
Contains:Enthalten in: Ordenskorrespondenz