Müssen sozial-caritative Orden für den Lebensunterhalt ihrer "Haustöchter/Hauskinder" aufkommen?

Der Beitrag des Autors ist ein Gutachten anhand eines realen Prozesses vor den OVG Berlin. Wenn ein so genanntes "Hauskind" heimmäßig betreut werden muss, kann dann die Ordensgemeinschaft herangezogen werden, um Leistungen der Sozialhilfe entbehrlich zu machen? Der Autor untersucht kirchen...

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Bibliographic Details
Main Author: Hegemann, Bernward (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Dt. Ordensobernkonferenz 1983
In: Ordenskorrespondenz
Year: 1983, Volume: 24, Pages: 436-447
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Alimony obligation
B Lebensunterhalt
B Ordensinstitut
Description
Summary:Der Beitrag des Autors ist ein Gutachten anhand eines realen Prozesses vor den OVG Berlin. Wenn ein so genanntes "Hauskind" heimmäßig betreut werden muss, kann dann die Ordensgemeinschaft herangezogen werden, um Leistungen der Sozialhilfe entbehrlich zu machen? Der Autor untersucht kirchenrechtliche Fragen: 1. Verhältnis zwischen Kongregation und sie vertretende GmbH; 2. Das Apostolat der Kongregation in finanzieller Hinsicht; 3. Die klösterliche Struktur als kostensparender Faktor der vom Kloster getragenen Einrichtungen; 4. Aussagen der Bilanz; 5. Auffällige Besonderheiten des konkreten Verfahrens
ISSN:1867-4291
Contains:Enthalten in: Ordenskorrespondenz