The Deferral of Infant Baptism According to Canon 868 § 1, 2°

Der Autor befasst sich mit den Erlaubtheitsvoraussetzungen für die Kindertaufe und mit den entsprechenden (partikularrechtlichen) Bestimmungen für den Taufaufschub. Eine Klärung dessen, was im einzelnen unter der "spes fundata" auf eine katholische Erziehung des Täuflings zu verstehen ist,...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Counce, P. D. (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: [publisher not identified] 1988
In: Louvain studies
Jahr: 1988, Band: 13, Seiten: 322-340
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 868
B Taufe
B Verschiebung
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Autor befasst sich mit den Erlaubtheitsvoraussetzungen für die Kindertaufe und mit den entsprechenden (partikularrechtlichen) Bestimmungen für den Taufaufschub. Eine Klärung dessen, was im einzelnen unter der "spes fundata" auf eine katholische Erziehung des Täuflings zu verstehen ist, wäre wünschenswert Vgl.: CLAbs 61/1989 63
ISSN:0024-6964
Enthält:Enthalten in: Louvain studies