Zugehörigkeit zu den Schweizer evangelisch-reformierten Volkskirchen

Fuchs zeigt zunächst die historische Ausgangslage und damit die Verflechtung von evangelisch-reformierten Kirche mit dem republikanischen Gemeinwesen. Art. 49 der Schweizer Bundesverfassung präsumierte durch "volkskirchliche" Umschreibung der Kirchenzugehörigkeit die Konfessionszugehörigke...

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書目詳細資料
主要作者: Fuchs, Johannes G. (Author)
格式: Print Article
語言:Undetermined language
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出版: Universitätsverl. 1982
In: Austritt aus der Kirche
Year: 1982, Pages: 173-220
IxTheo Classification:SD Church law; Protestant Church
Further subjects:B 新教教會
B Schweiz
B 改革宗
B 脫離教會
實物特徵
總結:Fuchs zeigt zunächst die historische Ausgangslage und damit die Verflechtung von evangelisch-reformierten Kirche mit dem republikanischen Gemeinwesen. Art. 49 der Schweizer Bundesverfassung präsumierte durch "volkskirchliche" Umschreibung der Kirchenzugehörigkeit die Konfessionszugehörigkeit ohne Rücksicht auf Satzung/Lehre der Konfessionen. Die Taufe galt als rein spiritueller Akt inneren Lebens, war aber keine Bedingung der Konfessionszugehörigkeit. Inzwischen haben die Kantone die Regelung der Zugehörigkeit zu einer Konfession den einzelnen Kirchen überlassen. Der Kirchenaustritt wird durch kantonales bzw. kantonalkirchliches Recht geregelt
ISBN:3727802693
Contains:Enthalten in: Austritt aus der Kirche