Impotence, Dublin, Regionalgericht, 29.09.1987
Die Eheschließung fand im Februar 1966 statt. Die Ehe wurde nicht vollzogen und verlief unglücklich. Im Januar 1979 wurde die zivilrechtliche Scheidung ausgesprochen. Die Klägerin unternahm mehrere Versuche, ein Verfahren vor dem kirchlichen Gericht einzuleiten, die jedoch daran scheiterten, dass de...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
1987
|
In: |
Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1987, Volume: 23, Pages: 70-7 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1084 B Impotency B Marriage |
Summary: | Die Eheschließung fand im Februar 1966 statt. Die Ehe wurde nicht vollzogen und verlief unglücklich. Im Januar 1979 wurde die zivilrechtliche Scheidung ausgesprochen. Die Klägerin unternahm mehrere Versuche, ein Verfahren vor dem kirchlichen Gericht einzuleiten, die jedoch daran scheiterten, dass der Beklagte seine Mitwirkung versagte. Am 07.08.1986 reichte sie endgültig eine Ehenichtigkeitsklage aufgrund von Impotenz seitens ihres Mannes ein. Das Urteil lautet AFFIRMATIVE, da aus ärztlichen Gutachten und Zeugenaussagen die der Eheschließung vorausgehende Impotenz belegt werden kann |
---|---|
Contains: | Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
|