Urteil vom 15.06.1995 - BVerwG 3 C 31.93

Eine Ausnahme von dem Verbot, warmblütige Tiere ohne Betäubung zu schlachten, kann nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierschG zum Zwecke der Nahrungsmittelversorgung nur zugelassen werden, wenn objektiv festgestellt wird, dass zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht gesc...

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企业作者: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (Author)
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出版: Mohr Siebeck 1996
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 1996, 卷: 41, Pages: 101-107
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B 宗教自由
实物特征
总结:Eine Ausnahme von dem Verbot, warmblütige Tiere ohne Betäubung zu schlachten, kann nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierschG zum Zwecke der Nahrungsmittelversorgung nur zugelassen werden, wenn objektiv festgestellt wird, dass zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere verbieten; eine individuelle Glaubensüberzeugung vom Bestehen eines solchen Verbots reicht nicht aus
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht