Heimerl, Hans; Pree, Helmuth, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien, New York 1983: [Rezension]

Hierold weist auf den primären Bezug der Abhandlung zur Jurisprudenz hin. Er vermisst den wissenschaftlichen Apparat, das Literaturverzeichnis sei schmal, das Sachverzeichnis hingegen umfangreich. Hierold geht besonders auf den eherechtlichen Teil des Buches ein. Die Einführung in Geschichte, Theolo...

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Bibliographic Details
Main Author: Hierold, Alfred E. 1941- (Author)
Format: Print Review
Language:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Gieseking 1985
In: FamRZ
Year: 1985, Volume: 32, Pages: 240-241
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Book review
B Allgemeine Normen
B Marriage
Description
Summary:Hierold weist auf den primären Bezug der Abhandlung zur Jurisprudenz hin. Er vermisst den wissenschaftlichen Apparat, das Literaturverzeichnis sei schmal, das Sachverzeichnis hingegen umfangreich. Hierold geht besonders auf den eherechtlichen Teil des Buches ein. Die Einführung in Geschichte, Theologie und Recht der Ehe sei hervorragend, der ganze Teil entspreche dem neuesten Stand der Theologie. Der Kritik der Autoren, die Lehre von der Unauflöslichkeit stütze sich auf Aussagen der Hl. Schrift, deren normative Qualität z. T. unterschätzt werde, begegnet Hierold mit dem Hinweis, die Kirche habe das Recht, Gebote Jesu rechtlich auszugestalten. Dass die Eheleute Spender des Sakramentes seien, resultiert, so Hierold, aus der vertragsrechtlichen Sicht, die die beiden Autoren von der Ehe haben. Der Katholikenbegriff sei konkret. Hierold stimmt Heimerl/Pree zu, dass auch Personalpfarrer und -ordinarius Trauvollmacht delegieren können. Die angebotenen Lösungen für den Fall von Wiederheirat Geschiedener hält Hierold für unhaltbar, theologisch und rechtlich
ISSN:0044-2410
Contains:Enthalten in: FamRZ