Ehevorbereitung, Erlaß vom 29.06.1986

Entsprechend can. 1067 werden folgende Normen für die Ehevorbereitung erlassen: a) Die Ehevorbereitung muss über die christliche Ehe instruieren. b) Das Brautexamen muss ergeben, ob die Brautleute frei von kirchlichen Ehehindernissen sind, ob sie die Ehe frei und willentlich eingehen und ob sie fähi...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Bishops' Conference of England and Wales (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Serra 1989
In: Ius ecclesiae
Year: 1989, Volume: 1, Pages: 363
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Norm
B Marriage
Description
Summary:Entsprechend can. 1067 werden folgende Normen für die Ehevorbereitung erlassen: a) Die Ehevorbereitung muss über die christliche Ehe instruieren. b) Das Brautexamen muss ergeben, ob die Brautleute frei von kirchlichen Ehehindernissen sind, ob sie die Ehe frei und willentlich eingehen und ob sie fähig sind, sie bedingungslos einzugehen sowie die wesentlichen Verpflichtungen der Ehe auf sich zu nehmen. c) Verlangt ist des weiteren die voneinander unabhängige Bestätigung des freien Willens der Brautleute. d) Und schließlich soll aus pastoralen und sozialen Gründen an der Praxis des Eheaufgebot in der Wohnortpfarrei festgehalten werden, die abgesehen von guten Gründen, die gegen eine solche Publikation sprechen
ISSN:1120-6462
Contains:Enthalten in: Ius ecclesiae