Ehevorbereitung, Erlaß vom 29.06.1986
Entsprechend can. 1067 werden folgende Normen für die Ehevorbereitung erlassen: a) Die Ehevorbereitung muss über die christliche Ehe instruieren. b) Das Brautexamen muss ergeben, ob die Brautleute frei von kirchlichen Ehehindernissen sind, ob sie die Ehe frei und willentlich eingehen und ob sie fähi...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Serra
1989
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In: |
Ius ecclesiae
Year: 1989, Volume: 1, Pages: 363 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Norm
B Marriage |
Summary: | Entsprechend can. 1067 werden folgende Normen für die Ehevorbereitung erlassen: a) Die Ehevorbereitung muss über die christliche Ehe instruieren. b) Das Brautexamen muss ergeben, ob die Brautleute frei von kirchlichen Ehehindernissen sind, ob sie die Ehe frei und willentlich eingehen und ob sie fähig sind, sie bedingungslos einzugehen sowie die wesentlichen Verpflichtungen der Ehe auf sich zu nehmen. c) Verlangt ist des weiteren die voneinander unabhängige Bestätigung des freien Willens der Brautleute. d) Und schließlich soll aus pastoralen und sozialen Gründen an der Praxis des Eheaufgebot in der Wohnortpfarrei festgehalten werden, die abgesehen von guten Gründen, die gegen eine solche Publikation sprechen |
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ISSN: | 1120-6462 |
Contains: | Enthalten in: Ius ecclesiae
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