Versicherungsleistung zur heutigen Instandsetzung bei Brandschäden der Kirchen in der DDR, Urteil vom 14.12.1995 - 6 U 5506/94 (nicht rechtskräftig)

Dem Anspruch gegen die staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung auf vollen Ersatz der heutigen Wiederherstellungskosten von Brandschäden steht nicht entgegen, dass der Schaden vor der Währungsunion entstanden ist. Die Schadenshöhe bemisst sich als Wertersatzforderung nicht nach der früheren DDR...

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Corporate Author: Berlin, Kammergericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1996
In: Kirche & Recht
Year: 1997, Pages: 192
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Insurance
B Church building
B Damages
Description
Summary:Dem Anspruch gegen die staatliche Versicherung der DDR in Abwicklung auf vollen Ersatz der heutigen Wiederherstellungskosten von Brandschäden steht nicht entgegen, dass der Schaden vor der Währungsunion entstanden ist. Die Schadenshöhe bemisst sich als Wertersatzforderung nicht nach der früheren DDR-Preisbasis und unterliegt auch nicht der Währungsumstellung. Denn die Instandsetzung war bis heute nicht möglich; vor der Wiedervereinigung fehlten den Kirchen die Baumaterialien und später die finanziellen Mittel (Nichtamtlicher Leitsatz)
Item Description:= [Fach] 985, S. 28
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht