simulatio totalis; Totalsimulation, Dublin, 30.07.1985

Die Klägerin und der Beklagte heirateten kirchlich im Juli 1977, obwohl der Beklagte zunächst gegen eine kirchliche Eheschließung eingestellt war. 1980 verließ der Beklagte seine Ehefrau um einer anderen Frau willen. Die Klägerin reichte im März 1984 bei dem zuständigen Gericht in Dublin eine Ehenic...

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Bibliographic Details
Main Author: Sheehy, Gerard (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1985
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1985, Volume: 25, Pages: 1-2
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Marital consent
B Jurisdiction
B Simulation
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1011
B Marriage
B Totalsimulation
Description
Summary:Die Klägerin und der Beklagte heirateten kirchlich im Juli 1977, obwohl der Beklagte zunächst gegen eine kirchliche Eheschließung eingestellt war. 1980 verließ der Beklagte seine Ehefrau um einer anderen Frau willen. Die Klägerin reichte im März 1984 bei dem zuständigen Gericht in Dublin eine Ehenichtigkeitsklage aus zwei Gründen ein: 1. Der Beklagte schloss das Recht auf Kinder aus und 2. er schloss die Unauflöslichkeit der Ehe aus. Unter Anwendung von can. 1011 § 2 CIC/1983 lautet das Urteil nach Anhörung von Zeugen und unter Berufung auf ein Urteil coram Stankiewicz vom 29. Juli 1982 (in: Ephemerides Iuris Canonici 34 (1983), n. 1-2, p. 162): Constat de nullitate aufgrund von Totalsimulation
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland