Aufnahme in den Kirchendienst, Rechtsweg, Urteil vom 06.03.1985 - 2 A 39/84

Der Kläger ist Beamter auf Lebenszeit des Saarlandes, war 5 Jahre vom staatlichen Dienst beurlaubt, will nun seine Übernahme in den Dienst eines Bistums erreichen, die ihm angeblich für den Fall zugesagt wurde, dass das Saarland ihn nicht länger beurlauben wolle. Das VG lehnte eine Klage auf Übernah...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 23, Pages: 27-30
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Labor law
B Ecclesiastical service law
B Church service
Description
Summary:Der Kläger ist Beamter auf Lebenszeit des Saarlandes, war 5 Jahre vom staatlichen Dienst beurlaubt, will nun seine Übernahme in den Dienst eines Bistums erreichen, die ihm angeblich für den Fall zugesagt wurde, dass das Saarland ihn nicht länger beurlauben wolle. Das VG lehnte eine Klage auf Übernahme ab, die mit dem Hinweis begründet war, seine Tätigkeit liege außerhalb der Seelsorge und der Glaubensverkündigung (Lehrerfortbildung). Das OVG lehnt nun auch den Antrag ab, das Verfahren an das VG zu überweisen, denn: Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ist für Ansprüche auf Übernahme in den kirchlichen Dienst für Aufgaben der Lehrbildung nicht gegeben, weder beim VG, noch beim AG
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946