Aufnahme in den Kirchendienst, Rechtsweg, Urteil vom 06.03.1985 - 2 A 39/84
Der Kläger ist Beamter auf Lebenszeit des Saarlandes, war 5 Jahre vom staatlichen Dienst beurlaubt, will nun seine Übernahme in den Dienst eines Bistums erreichen, die ihm angeblich für den Fall zugesagt wurde, dass das Saarland ihn nicht länger beurlauben wolle. Das VG lehnte eine Klage auf Übernah...
Corporate Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
de Gruyter
1990
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 23, Pages: 27-30 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Labor law B Ecclesiastical service law B Church service |
Summary: | Der Kläger ist Beamter auf Lebenszeit des Saarlandes, war 5 Jahre vom staatlichen Dienst beurlaubt, will nun seine Übernahme in den Dienst eines Bistums erreichen, die ihm angeblich für den Fall zugesagt wurde, dass das Saarland ihn nicht länger beurlauben wolle. Das VG lehnte eine Klage auf Übernahme ab, die mit dem Hinweis begründet war, seine Tätigkeit liege außerhalb der Seelsorge und der Glaubensverkündigung (Lehrerfortbildung). Das OVG lehnt nun auch den Antrag ab, das Verfahren an das VG zu überweisen, denn: Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ist für Ansprüche auf Übernahme in den kirchlichen Dienst für Aufgaben der Lehrbildung nicht gegeben, weder beim VG, noch beim AG |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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