Befreiung von Gerichtsgebühren, Beschluss vom 23.09.1985 - BReg 3 Z 36/84

Leitsatz: In Bayern sind Kirchen und kirchliche Institutionen nicht von Gerichtsgebühren befreit. Der Wert eines Kirchengrundstückes ist bei Eigentumsübertragung anlässlich einer aus kirchenrechtlichen Gründen durchgeführten Doktrin zu schätzen. Mit Rücksicht auf die weitgehende Verkehrsunfähigkeit...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Published in:Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Corporate Author: Bayern, Oberstes Landesgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Drawer...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, Volume: 23, Pages: 189-196
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Court costs
B Disposition
B Possessions
B Acquisition
Description
Summary:Leitsatz: In Bayern sind Kirchen und kirchliche Institutionen nicht von Gerichtsgebühren befreit. Der Wert eines Kirchengrundstückes ist bei Eigentumsübertragung anlässlich einer aus kirchenrechtlichen Gründen durchgeführten Doktrin zu schätzen. Mit Rücksicht auf die weitgehende Verkehrsunfähigkeit ist ein Wert von 20% des errechneten Grundstücks- und Gebäudewerts angemessen. Es ging um Neugründung einer Pfarrei und um damit verbundene Immobilien-Überschreibungen
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946