Befreiung von Gerichtsgebühren, Beschluss vom 23.09.1985 - BReg 3 Z 36/84
Leitsatz: In Bayern sind Kirchen und kirchliche Institutionen nicht von Gerichtsgebühren befreit. Der Wert eines Kirchengrundstückes ist bei Eigentumsübertragung anlässlich einer aus kirchenrechtlichen Gründen durchgeführten Doktrin zu schätzen. Mit Rücksicht auf die weitgehende Verkehrsunfähigkeit...
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格式: | Print Article |
語言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
出版: |
de Gruyter
1990
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 1990, 卷: 23, Pages: 189-196 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
財產
B 財產權 B 訴訟費 B 獲得 B 司法判決 B Veräußerung |
總結: | Leitsatz: In Bayern sind Kirchen und kirchliche Institutionen nicht von Gerichtsgebühren befreit. Der Wert eines Kirchengrundstückes ist bei Eigentumsübertragung anlässlich einer aus kirchenrechtlichen Gründen durchgeführten Doktrin zu schätzen. Mit Rücksicht auf die weitgehende Verkehrsunfähigkeit ist ein Wert von 20% des errechneten Grundstücks- und Gebäudewerts angemessen. Es ging um Neugründung einer Pfarrei und um damit verbundene Immobilien-Überschreibungen |
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ISSN: | 0340-8760 |
Contains: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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