Total simulation, Dublin, 05.01.1988

Eheschließungsdatum: März 1973. Am 22.06.1982 wird die Klage auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund von Totalsimulation auf beiden Seiten erhoben. Der primäre Grund für die Eheschließung habe in der Tatsache bestanden, dass die Klägerin von ihrem Mann schwanger war. Obwohl das Gericht anerkennt, dass die...

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Bibliographic Details
Main Author: Slevin, Osmund (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: 1988
In: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland
Year: 1988, Volume: 24, Pages: 1-4
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Marriage law
B Simulation
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1101, §2
B Psyche
B defectus discretionis iudicii
B Marriage
B Eheschließungsunfähigkeit
B Totalsimulation
Description
Summary:Eheschließungsdatum: März 1973. Am 22.06.1982 wird die Klage auf Nichtigkeit der Ehe aufgrund von Totalsimulation auf beiden Seiten erhoben. Der primäre Grund für die Eheschließung habe in der Tatsache bestanden, dass die Klägerin von ihrem Mann schwanger war. Obwohl das Gericht anerkennt, dass die Schwangerschaft ein entscheidendes Motiv für die Eheschließung zu diesem Zeitpunkt gewesen ist, ist es jedoch nicht davon überzeugt, dass die Motive ausreichen, um von einer totalen Simulation des Konsens sprechen zu können. Deshalb lautet das Urteil NEGATIVE
Contains:Enthalten in: Matrimonial decisions of Great Britain and Ireland