Keine nichteheliche Lebensgemeinschaft in Mieträumen einer kath. Kirchengemeinde, Urteil vom 10.07.1992- 5 S 472/90

Eine katholische Kirchengemeinde als Vermieter einer Wohnung muss die Erlaubnis zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in die Wohnung nicht erteilen, wenn die Wohnung in einer Umgebung liegt, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, was sich aus der eindeutigen Zuordnung des Hau...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Landgericht, Aachen (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 1992
In: Neue juristische Wochenschrift
Year: 1992, Volume: 45, Issue: 45, Pages: 2897
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Cohabitation
Description
Summary:Eine katholische Kirchengemeinde als Vermieter einer Wohnung muss die Erlaubnis zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in die Wohnung nicht erteilen, wenn die Wohnung in einer Umgebung liegt, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, was sich aus der eindeutigen Zuordnung des Hauses und der Umgebung zum kirchlichen Lebensbereich ergeben kann
ISSN:0341-1915
Contains:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift