Keine nichteheliche Lebensgemeinschaft in Mieträumen einer kath. Kirchengemeinde, Urteil vom 10.07.1992- 5 S 472/90

Eine katholische Kirchengemeinde als Vermieter einer Wohnung muss die Erlaubnis zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in die Wohnung nicht erteilen, wenn die Wohnung in einer Umgebung liegt, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, was sich aus der eindeutigen Zuordnung des Hau...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Landgericht, Aachen (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 1992
In: Neue juristische Wochenschrift
Jahr: 1992, Band: 45, Heft: 45, Seiten: 2897
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Eheähnliche Gemeinschaft
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine katholische Kirchengemeinde als Vermieter einer Wohnung muss die Erlaubnis zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in die Wohnung nicht erteilen, wenn die Wohnung in einer Umgebung liegt, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, was sich aus der eindeutigen Zuordnung des Hauses und der Umgebung zum kirchlichen Lebensbereich ergeben kann
ISSN:0341-1915
Enthält:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift