Keine nichteheliche Lebensgemeinschaft in Mieträumen einer kath. Kirchengemeinde, Urteil vom 10.07.1992- 5 S 472/90
Eine katholische Kirchengemeinde als Vermieter einer Wohnung muss die Erlaubnis zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in die Wohnung nicht erteilen, wenn die Wohnung in einer Umgebung liegt, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, was sich aus der eindeutigen Zuordnung des Hau...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Beck
1992
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In: |
Neue juristische Wochenschrift
Jahr: 1992, Band: 45, Heft: 45, Seiten: 2897 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Eheähnliche Gemeinschaft
B Rechtsprechung |
Zusammenfassung: | Eine katholische Kirchengemeinde als Vermieter einer Wohnung muss die Erlaubnis zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in die Wohnung nicht erteilen, wenn die Wohnung in einer Umgebung liegt, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, was sich aus der eindeutigen Zuordnung des Hauses und der Umgebung zum kirchlichen Lebensbereich ergeben kann |
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ISSN: | 0341-1915 |
Enthält: | Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift
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