Betriebsratsfähigkeit einer bayerischen Klosterbrauerei, Beschluß vom 30.07.1987 - 6 ABR 78/85

Die Brauerei eines bayerischen Klosters, dem die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt, ist nicht betriebsratsfähig

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesarbeitsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1992
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1992, Band: 25, Seiten: 259-262
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Rechtsprechung
B Mitarbeitervertretung
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Brauerei eines bayerischen Klosters, dem die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt, ist nicht betriebsratsfähig
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946